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Allgemeine Geschäftsbedingungen

S5992 - Stand 2020-04-30

1.1 Zuständigkeitsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Seminaren, Onlineseminaren, Inhouse-Schulungen, Lehrgängen und Trainings durch die FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH mit der Adressierung: Konrad-Zuse-Straße 4-6 in 26789 Leer oder in externen Veranstaltungsräumen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie durch die FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH schriftlich bestätigt werden.

2.1 Teilnahme

Für die Teilnahme an den Seminaren der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH gibt es keine Zugangsbeschränkung, die Teilnahme steht jedem Interessierten offen. Ausnahmen bestehen nur bei Seminaren, bei denen eine Mindestqualifikation (Eingangsvoraussetzung) vorgesehen ist. Entsprechende Hinweise finden sich auf den Seminar-Leistungsbeschreibungen der Angebote, siehe Punkt 2.1.1. Für die medizinische Eignung der Teilnehmer*innen ist das beauftragende Unternehmen oder bei Privatseminaren die beauftragende Person verantwortlich. Für die Teilnahme an EFFT-Fortbildungsprüfungen und EFK-Spezialisierungsprüfungen sind Kopien der relevanten Zeugnisse (z. B. Gesellen-, Facharbeiter- oder Meisterbrief) erforderlich. Diese dienen dem Nachweis, dass die ergänzenden Tätigkeiten im elektrischen Anwendungsbereich in Verbindung zum Hauptgewerk stehen. Alternativ ist zur Bestätigung der Nachweis entsprechender Beschäftigungszeiten erforderlich. Die Seminarkonzepte berücksichtigen unter Umständen neben der Präsenzzeit in der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH die Einbeziehung von Selbstlernphasen. Diese dienen der Vorbereitung auf dem fachlichen Startpunkt im Seminar und / oder zur Festigung durch wiederholte Bearbeitung der Lerninhalte und somit der Gewährleistung, dass alle erforderlichen Kenntnisse zum Zeitpunkt der Prüfung abrufbar sind.

2.1.1 Eingangsvoraussetzungen

Bei Seminarbuchungen sind die in den Angeboten oder Leistungsbeschreibungen enthaltenden Eingangsvoraussetzungen zu beachten. Die Festlegungen zu den Eingangsvoraussetzungen basieren auf normative und ergänzende Anforderungen der FBZ-E. Beispiele: Bei der Schaltberechtigung 20/36 kV muss die erste Person mindestens den Status Elektrofachkraft und die zweite Person mindestens den Status Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten entsprechen. Bei dem Arbeiten unter Spannung entsprechend AM3plus, AF2 auf Isolierung einfacher Umfänglichkeit, wie bei dem Tausch elektrischer Betriebsmittel muss die erste Person mindestens den Status Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und die zweite Person mindestens den Status Elektrotechnisch unterwiesene Person entsprechen. Bei dem Arbeiten unter Spannung entsprechend AM3plus, AF2 auf Isolierung in der Energieversorgung, wie bei dem Arbeiten in Ortnetzen muss die erste Person mindestens den Status Elektrofachkraft und die zweite Person mindestens den Status Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten entsprechen.

2.2 Anmeldungen

Anmeldungen sind bevorzugt schriftlich oder per E-Mail vorzunehmen. Eine Anmeldung ist verbindlich. Seitens der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH erfolgt die Seminarbestätigung ebenfalls schriftlich oder per E-Mail. Bei Veranstaltungen mit Fix-Datum ist die Durchführung gegebenenfalls von einer Mindest- oder Maximal-Teilnehmerzahl abhängig. Ein Recht auf Teilnahme an einer Fix-Datum-Veranstaltung ergibt sich nur bei bestätigter Anmeldung. Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Bei Seminare mit Vorkasse ist ein Seminarplatz reserviert und nach Zahlungseingang wird eine Seminarbestätigung und zahlungsbestätigte Rechnung versendet.

2.2.1 Seminarplatzreservierungen

Sollte in einzelnen Fällen eine Seminarplatzreservierung seitens der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH angeboten werden, ist diese bis 29 Tage vor dem Seminartermin aktiv. Ab dem 28. Tag vor dem Seminartermin wird die Seminarplatzreservierung automatisch aufgehoben.

2.3 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4.1 Abmeldungen bei Rechnungsstellung nach dem Seminar

Abmeldungen von einem Seminar oder Onlineseminar mit Rechnungsstellung nach dem Seminar, an dem zuvor angemeldet worden ist, sind bei Standardseminaren, entsprechend der Programmübersicht mit ausgewiesenen Unterrichtsstunden und Preisen, bis 15 Tage vor dem Seminartermin möglich. Verdeutlichung: Eine Abmeldung zu einem Seminartermin am Mittwoch, dem 21. eines Monats ist bis Dienstag, dem 6. des entsprechenden Monats möglich. Bei nicht möglicher Teilnahme eines oder mehrerer angemeldeter Teilnehmer*innen können ein Ersatzteilnehmer, beziehungsweise mehrere Ersatzteilnehmer*innen, für das Seminar vorgesehen werden. Bei speziell gestalteten Seminaren des Seminarmanagements und international ausgerichteten Seminaren ist eine Abmeldung, aufgrund der nicht rückführbaren Leistungen der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH, nur unter Erstattung der bisherigen Leistungen möglich.

2.4.2 Abmeldungen bei Seminare mit Vorkasse

Abmeldungen von einem Seminar oder Onlineseminar mit Vorkasse, an dem zuvor angemeldet worden ist, sind bei Standardseminaren, entsprechend der Programmübersicht mit ausgewiesenen Unterrichtsstunden und Preisen, nicht möglich. Verdeutlichung: Entgegen der Rechnungsstellung nach dem Seminar, bei dem die Vorbereitungen 14 Tage vor dem Seminar beginnen, beginnen die Vorbereitungen bei Seminare mit Vorkasse unmittelbar nach Zahlungseingang. Die Einladungen und Angebote bei Seminare mit Vorkasse berücksichtigen eine an dem Seminartag orientierten passenden Zahlungseingangsdatum mit der Verzugszeit für Überweisungen und mindestens einem wöchentlichen Abgleich.

2.5 Automatische Einladung zur Nachhaltung

Bei dem Besuch von nachhaltungspflichtigen Qualifikationen und/oder Themen wird nach der Teilnahme des Grundseminars in der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH, automatisch nach einem Jahr eine Einladung zur Nachhaltung versendet. Sofern keine Teilnahme oder Rückmeldung erfolgt, wird die automatische Nachhaltung eingestellt. Die Beachtung des terminlichen Anstehens einer Nachhaltung ist auch seitens der Seminarteilnehmer*innen erforderlich, da unter Umständen eine Einladung dem Empfänger nicht erreicht. In diesem Fall muss eine Rückmeldung erfolgen, damit eine erneute Einladung versendet wird. Für Fragen zur Nachhaltung stehen wir gerne zur Verfügung.

2.6 Rechtskonformität der Qualifizierungsstufen

In Bezug auf allen Qualifizierungsstufen in elektrischen und explosionsgefährdeten Anwendungsbereichen sowie der hieraus hervorgehenden Prüferqualifikation einschließlich Leitern, Tritte und Fahrgerüste bieten die automatische Einladungen der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH zur Nachhaltung und Nachprüfung eine unterstützende Funktion zur Rechtskonformität. Für die Aufrechterhaltung zur Rechtskonformität durch Nachhaltungen in Form der Jährlichen Sicherheitsunterweisungen und Nachschulungen sowie Nachprüfungen ist die FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH in Ihrer Funktion als Seminar-Dienstleister aktiv. Für die Rechtskonformität notwendige betriebliche Organisationsstruktur einschließlich zeitlicher Nachhaltungskorrektheit sowie Ausstattungsbereitstellungen in Form von persönlicher Schutzausrüstung, geeigneter Werkzeuge und auf die Tätigkeit abgestimmte Prüfgeräte und weiterer Anforderungen, ist das beauftragende Unternehmen oder bei Privatseminaren die beauftragende Person verantwortlich.

3.1 Leistungserbringung

Die Seminare werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, DIN-Normen und VDE-Bestimmungen nach dem erforderlichen neuesten Stand der Technik unterrichtet. Die FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH behält sich den kurzfristigen Wechsel der Räumlichkeiten für die Leistungserbringung in zumutbarer Umgebung vor. Bei Ausfall eines Dozenten, kann ein Ersatzdozent seitens der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH gestellt werden. Ist die Ersatzstellung nicht möglich behält sich die FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH die Absage der Veranstaltung vor. Bei internationaler Ausrichtung werden die Seminare mehrsprachig durchgeführt. Die angewendeten Corona-Schutzmaßnahmen im FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH können umfangreicher sein, als die entsprechende Bundes- oder Landes-Schutzverordnung es fordern.

3.2 Ansprüche

Sofern ein Seminar aufgrund einer Erkrankung eines Dozenten oder der Einwirkung von Störkomplexen abgesagt werden muss, ergeben sich Ansprüche aufgrund des ausgefallenen Seminars. Diese Ansprüche führen zu einer Erstattung der im Vorfeld, sofern zutreffend, bezahlten Seminarpreise. Weitergehende Ansprüche gegenüber die FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH sind ausgeschlossen. Bei Seminaren mit einer Mindestzahl an Teilnehmern behalten wir uns eine Stornierung bei Nichterreichen der Mindestzahl vor. Sofern der Geschäftsbetrieb der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik aufgrund staatlicher Vorgaben eingeschränkt oder eingestellt werden muss, z. B. entsprechend den Abläufen zu COVID-19, oder eine FBZ-E-basierte Entscheidung eine Einschränkung oder Einstellung unabhängig der Entscheidungsgrundlage ergibt, werden bei schon begonnenen Seminaren, Onlineseminaren, Inhouse-Schulungen, Lehrgängen und Trainings, die nicht beendet werden können, bei einer Einschränkung ab dem Zeitpunkt der Einschränkung eine zeitlich basierende reduzierte Berechnung und ab dem Zeitpunkt der Einstellung eine abschließende Berechnung bis zum Zeitpunkt der Einstellung vorgenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund nicht beendeten Seminaren, Onlineseminaren, Inhouse-Schulungen, Lehrgängen und Trainings sind ausgeschlossen.

4.1 Seminarunterlagen

Die Seminarunterlagen, die im Zuge der Seminardurchführung an die Teilnehmer*innen verteilt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH nicht kopiert, publiziert oder verarbeitet werden. Die Seminarunterlagen werden mit großer Sorgfalt erstellt, jedoch lassen sich Fehler nicht ausschließen. Eine Gewährleistung oder Haftung bezüglich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Seminarunterlagen entstehen, wird nicht übernommen. Beachten Sie immer die aktuellen Ausgaben der zu Grunde liegenden Normen, berufsgenossenschaftlicher und staatlicher Vorgaben sowie eine geeignete betriebliche Organisationsstruktur, insbesondere bei Teilqualifizierungen im Elektrobereich.

4.2 Bestellungsurkunden

Die bei entsprechenden Seminaren auf der Rückseite der Zertifikate enthaltenen Entwürfe zur Bestellungsurkunde dienen der betrieblichen Anpassung unter Beachtung einer Gefährdungsbeurteilung. Die ausgewiesenen Tätigkeiten sind in der Regel den praktischen Seminareinheiten entnommen. Sofern Tätigkeiten ausgewiesenen sind, die nicht Bestandteil des aktuellen Seminars sind, kann es sich um eine Fortschreibung bereits bestätigter und ggf. geprüfter Tätigkeiten vorhergehender Seminare handeln. Auch eine mit dem beauftragenden Unternehmen durchgeführte Sondierung unter Einbeziehung externer Nachweise kann zu einer höheren Umfänglichkeit führen. Die betriebliche Verwendung der Entwürfe zur Bestellungsurkunde stimmen wir nur in den Fällen zu, wo das Unternehmen uns ein Exemplar zur Bewertung und Zeichnung zukommen lässt. Eine abschließende Prüfung der ausgewiesenen Tätigkeiten und eine ggf. notwendige Kommunikation zu Ausstattungen schließen den Vorgang ab.

5.1 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Standort der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH in der Stadt Leer.

5.2 Daten

Personenbezogene Daten werden für Vorgänge zur Seminardurchführung, Prüfungsabnahme und Nachhaltungsvorgänge gespeichert. Eine Weitergabe der Daten seitens der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH erfolgt bei Onlineseminaren an die Convario GmbH & Co. KG in Oldenburg. Die Verwertung von Seminarbildern und die Listung einer Referenzliste behält sich die FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH vor. Für ausführliche Informationen zum Datenschutz bitte die Datenschutzerklärung lesen.

5.3 Coronaschutzmaßnahmen

Die Corona-Schutzverordnung ist bei der Seminardurchführung entsprechend FBZ-E Hygienekonzept S9875 Revision 12 und FBZ-E Corona-Schutzregeln S14462 Revision 2 in Berücksichtigung. Eine stufenweise Aufhebung der Maßnahmen ist für das Jahr 2023 in Planung. Aktuell wird alles Erforderliche entsprechend Desinfektion, Einweghandschuhe für Workshops und FFP2-Mund-Nasenmasken seitens der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH gestellt. Die Grundlage ist 3G. Somit benötigen wir einen Testnachweis, sofern nicht geimpft oder genesen bestätigt wird. Der Testnachweis kann auch im FBZ-E durchgeführt werden. Jedoch müssen wir hierzu im Vorfeld informiert werden, damit durchführungsberechtigte Mitarbeiter*innen zugegen sind. Auch die Seminarraumausstattung mit HEPA 13 Filter und CO2-messbasierten Lüftungen mit einem eigens auferlegten Wert von max. 600 ppm (Vorgabe 800 ppm) ist auf den neusten Stand. Der Unterricht wird neben den Dozenten von Servicepersonal begleitet, das ihre Mitarbeiter*innen sicher und gesund durch das Seminar begleitet. Die Seminarteilnehmer*innen brauchen keine eigenen Unterlagen, Schreibutensilien, Schutzkleidung oder Werkzeuge mitzubringen, die Seminare haben Vollausstattung, alles Erforderliche (bis auf Arbeitsschuhe bei AuS- und SBB-Seminaren) wird gestellt.

6.1 Markenrecht

FBZ-E ist eine eingetragene Marke von E. Josef Pott. OPS-M ist eine eingetragene Marke von FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH. RFF-B ist eine eingetragene Marke von FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH.

7.1 Seminarpreise

Die Preisangaben auf der Webseite, in Broschüren und Flyern können aufgrund des jeweiligen Ausstattungsumfangs abweichend sein. Fordern Sie ein individuelles Angebot an. Die Preisgestaltung unserer Angebote mit der angegebenen Unternehmensstaffelung (günstigere Preise bei einer höheren Anzahl von Teilnehmern) bezieht sich auf: Pro Unternehmen oder pro Angebotsanfrage und basiert auf den nicht linear steigenden Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung eines Seminars bei einer höheren Teilnehmerzahl für ein Unternehmen. Angebote werden in der Regel mit einem Seminartermin erstellt. Sofern ein Angebot mit mehreren Seminarterminen erstellt wird, unterliegt jeder Seminartermin der Definition eines Angebotes. Seminartermin bedeutet in diesem Zusammenhang ein einzelner Tagestermin oder bei mehrtägigen Veranstaltungen die entsprechende Anzahl der ausgewiesenen Seminartage. Sofern mehrere Niederlassungen oder Abteilungen eines Unternehmen unabhängig voneinander ein identisches Seminar mit gleichem Termin gebucht haben, wird bei der Rechnungsstellung mit dem Hinweis „Unternehmensverbund“ automatisch, der entsprechend der Gesamtteilnehmerzahl günstigere Preis berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

7.2 Mietgeräte

Die Vermietung von Prüf- und Messgeräten erfolgt in der Regel mit folgenden Staffelpreisen: Vom 1. bis zum 10. Tag mit 2,0% der UPE pro Tag, vom 11. bis 20. Tag mit 1,0% der UPE pro Tag, ab dem 21. Tag mit 0,5% der UPE pro Tag. Bei Mietgeräten, die während einer Instandsetzung- oder einem Kalibrierungsauftrag gemietet werden, besteht in der Regel eine Pauschale von 100,- €. Ausnahmen bestehen bei Geräten, die für die Vermietung speziell für den Kunden in dem Mietpool aufgenommen werden und wo erwartungsgemäß keine große Nachfrage besteht. In diesen Fällen wird ein individuelles Angebot erstellt. Die FBZ-E übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter die zur Verfügung gestellten Mietgeräte nach seinen Vorstellungen und zu dem von Ihm geplanten Zweck verwenden kann. Die Mietgeräte verfügen über eine gültige Kalibrierung oder werden vor der der Vermietung durch den Hersteller kalibriert. Der Mietzeitraum wird in Tagen abgerechnet, beginnend mit dem Abhol-Tag oder Zustelldatum beim Entleiher und endend mit dem Zurückbring-Tag oder Zustelltag im FBZ-E. Für längere Zeiträume erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung. Sofern für die Benutzung der Mietgeräte Qualifikationsberechtigungen erforderlich sind, ist es Aufgabe des Mieters, für ausreichende Qualifikation des eingesetzten Personals zu sorgen. Der Mieter ist dafür zuständig, dass seine im Mietgerät gespeicherten Daten vor Rückgabe wieder gelöscht werden. Schäden an den Mietgegenständen entsprechend der Differenz der FBZ-E-Ausgangs- und -Eingangskontrolle mit fototechnischer Erfassung, sind seitens des Mieters zu erstatten. Die Schäden werden durch den Hersteller bewertet und instandgesetzt. Bei nicht möglicher Instandsetzung erfolgt die Berechnung des Gerätepreises. Die Schadensregulierung oder Geräteberechnung ist unabhängig der Kosten für die Miete. Die Verfügbarkeit von angebotenen Geräte ist bis zu unserer schriftlichen Bestätigung freibleibend.

8.1 Betriebsferien

Die Betriebsferien der FBZ-E Fachbereichszentrum Energietechnik GmbH entsprechen in der Regel den Sommerschulferien des Landes Niedersachsen. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail gerne zur Verfügung. Jedoch kann es innerhalb der Betriebsferien zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage kommen.